Stilisierte, exponentiell steigende Wachstumskurve in Bernstein auf dunkelblauem Grund, mit AURUNAUT-Logo und Kategorie-Label WERKZEUG.

Zinseszins: Warum aus Zinsen Zinseszinsen werden – und die Zeit der größte Hebel ist

Kaum ein Begriff aus der Finanzwelt wird so oft erwähnt und so selten wirklich erklärt wie der Zinseszins. Dabei steckt dahinter eine schlichte Idee – und eine Wachstumsmechanik, deren langfristige Wirkung oft unterschätzt wird. Dass dem Zinseszins gern ein Ausspruch Albert Einsteins vom „achten Weltwunder“ zugeschrieben wird, gehört übrigens ins Reich der Legenden: Ein Beleg dafür existiert nicht. Bemerkenswert ist der Effekt trotzdem.

Die Mechanik: Linear versus Exponentiell

Beim einfachen Zins werden die Erträge entnommen: Das Kapital bleibt konstant, und Jahr für Jahr kommt derselbe Betrag hinzu. Beim Zinseszins bleiben die Erträge im Topf – im Kapitalstock – und verzinsen sich in der nächsten Periode selbst mit. Aus Zinsen werden Zinseszinsen – vorausgesetzt, der Zinssatz bleibt konstant und die Erträge werden vollständig wieder angelegt.

Ein allgemeines Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Wer 10.000 Euro zu 5 Prozent jährlich anlegt und die Erträge ebenfalls jährlich entnimmt, hält nach 30 Jahren 25.000 Euro in der Hand. Wer hingegen dieselben Erträge jedes Jahr wieder anlegt, kommt auf 43.219 Euro. Über 18.000 Euro – fast die Hälfte des Endvermögens – entstehen damit allein aus dem Zinseszins, ohne dass ein einziger Euro zusätzlich eingezahlt wurde. Mit anderen Worten führt die Wiederanlage der Zinsen zu einem deutlichen Mehrertrag gegenüber einer Anlage mit gleichbleibendem Kapitalstock.

Mathematisch steckt das in einer kompakten Formel:

Endkapital = Startkapital × (1 + i)n.

Entscheidend ist das n im Exponenten – die Zahl der Jahre. Weil die Zeit nicht als Faktor, sondern als Hochzahl wirkt, wächst das Kapital nicht linear, sondern zeitabhängig exponentiell.

Formel Zinseszins und Formel 72er-Regel

Jährlich oder unterjährig – ein feiner, aber wichtiger Unterschied

Das Beispiel oben rechnet mit jährlicher Verzinsung: Die Zinsen werden einmal pro Jahr gutgeschrieben. Werden sie häufiger gutgeschrieben – etwa monatlich –, verzinsen sie sich auch früher mit. Aus einem nominalen Jahreszins von 5 Prozent, monatlich gutgeschrieben, wird dann ein effektiver Jahreszins von rund 5,12 Prozent. Der nominale Jahreszins bleibt dabei unverändert; der höhere Effektivzins entsteht allein durch die häufigere Verzinsung innerhalb des Jahres. Der Unterschied klingt winzig, ist über lange Zeiträume aber spürbar – und der Grund, warum die Häufigkeit der Gutschrift (das „unterjährige“ Verzinsen) bei sonst gleichem Zinssatz das Ergebnis verändert. Wer zwei Angebote vergleicht, schaut deshalb nicht nur auf den genannten Zinssatz, sondern auf den effektiven Jahreszins.

Die 72er-Regel: Kopfrechnen seit 1494

Wie lange dauert es, bis sich ein Kapital verdoppelt? Dafür gibt es eine Faustformel, die seit über 500 Jahren dokumentiert ist; eine der frühesten bekannten schriftlichen Erwähnungen findet sich 1494 bei dem italienischen Mathematiker Luca Pacioli in seinem Rechenwerk „Summa de Arithmetica“. Sie lautet:

Verdopplungszeit ≈ 72 ÷ Zinssatz (in Prozent).

Bei 4 Prozent dauert die Verdopplung also rund 18 Jahre, bei 6 Prozent rund 12, bei 8 Prozent rund 9.

Warum ausgerechnet 72? Mathematisch genauer wäre der Faktor 69,3 (das ist der natürliche Logarithmus von 2, multipliziert mit 100). Die 72 hat sich durchgesetzt, weil sie sich bequem im Kopf teilen lässt – durch 2, 3, 4, 6, 8, 9 und 12 – und im üblichen Bereich von etwa 4 bis 12 Prozent nur minimal abweicht. Es ist also eine Näherung, die für den Alltag genau genug ist.

Die Kehrseite: Inflation

Dieselbe Regel funktioniert in die andere Richtung. Teilt man 72 durch die Inflationsrate, erhält man ungefähr die Zeit, in der sich die Kaufkraft halbiert. Bei 2 Prozent Inflation verdoppeln sich die Preise grob innerhalb von 36 Jahren – die Kaufkraft des Geldes halbiert sich im selben Zeitraum ungefähr. Demnach kostet die sprichwörtliche Kugel Eis nach rund 36 Jahren das Doppelte – das Geld hat dann die Hälfte seiner Kaufkraft verloren. Der Zinseszins arbeitet damit in beide Richtungen: bei der Geldanlage für den Sparer, bei der Geldentwertung gegen ihn.

Warum Zeit der größte Hebel ist

Beim Zinseszins wird viel über den Zinssatz gesprochen. Der größere Hebel ist jedoch die Zeit. Im selben Beispiel – 10.000 Euro zu 5 Prozent – bringen die ersten 20 Jahre einen Zuwachs von rund 16.500 Euro. Die letzten 10 Jahre allein bringen noch einmal rund 16.700 Euro, also mehr als die ersten zwanzig zusammen. Der Grund ist das exponentielle Wachstum: Je größer die Basis, desto größer der jährliche Zuwachs.

Etwas pointiert kann also durchaus sagen: Zeit ist beim Vermögensaufbau oft wichtiger als der Versuch, den letzten Prozentpunkt Rendite herauszuholen.

Der AURUNAUT Zinseszins-Rechner

Beim Zinseszins verzinsen sich wie beschrieben nicht nur deine Einzahlungen, sondern auch die bereits angesammelten Erträge — Jahr für Jahr. Mit dem AURUNAUT Zinseszins-Rechner siehst du, wie viel deines Endkapitals aus eigenem Geld stammt und wie viel allein der Zinseszins beisteuert. Du kannst Startkapital, monatliche Sparrate, Zinssatz und Laufzeit frei einstellen. Ergänzend findest du die 72er-Regel: eine Faustformel für die Verdopplungszeit eines Kapitals — und, umgekehrt angewandt, für die Zeit, in der die Inflation die Kaufkraft halbiert. Verständlich, ohne Anmeldung und ohne dass deine Daten das Gerät verlassen.

Eine juristische Fußnote – ein Exkurs

In Deutschland dürfen Zinseszinsen nicht beliebig im Voraus vereinbart werden: Nach § 248 Absatz 1 BGB ist die Vereinbarung von Zinseszinsen grundsätzlich nichtig. Eine wichtige Ausnahme macht das Gesetz für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften (§ 248 Absatz 2 BGB). Dadurch bleibt die bei Spar- und Bankeinlagen übliche Wiederverzinsung gutgeschriebener Zinsen zulässig. Deshalb dürfen Banken nicht abgehobene Zinsen einer Spareinlage als neue, wieder verzinsliche Einlage behandeln. Der Zinseszins auf dem Sparkonto ist also ausdrücklich erlaubt; das Verbot zielt auf andere Vertragskonstellationen.

Quellen

  • Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): § 248 BGB – Zinseszinsen. Berlin: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. [abgerufen am 01.07.2026].
  • Pacioli, L. (1494): Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportionalita. Venedig: Paganinus de Paganinis.
  • Spektrum der Wissenschaft (o. J.): Pacioli, Luca. In: Lexikon der Mathematik. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag. [Sekundärquelle] [abgerufen am 01.07.2026].