Darstellung einer Rentenlücke über zwei Balken mit linker Balken (Bedarf) und rechter Balken (Renteneinkünfte)

Die eigene Rentenlücke überschlagen — eine Anleitung in vier Schritten

Über die Rentenlücke wird viel gesprochen, ausgerechnet wird sie selten. Dabei genügt bereits die jährliche Renteninformation, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Dieser Beitrag zeigt in vier Schritten, wie sich die eigene Rentenlücke grob abschätzen lässt. Das Ergebnis ist keine exakte Prognose, sondern eine Orientierung, mit der sich besser planen lässt als mit einem diffusen Bauchgefühl.

Was die Rentenlücke eigentlich ist

Die Rentenlücke ist kein amtlicher Wert und steht in keinem Gesetz. Was sie ist und warum fast alle eine haben, behandelt unser Beitrag „Die Rentenlücke: Warum 48 Prozent nicht dein halbes Gehalt sind“. In diesem Beitrag geht es um das praktische Gegenstück — das eigene Überschlagen. Gemeint ist die Differenz zwischen dem Geld, das im Alter voraussichtlich gebraucht wird, und dem Geld, das voraussichtlich hereinkommt — vor allem aus der gesetzlichen Rente. Ist der Bedarf höher als die zu erwartenden Einkünfte, entsteht eine Lücke. Wie groß sie ausfällt, hängt von zwei Größen ab, die sich selbst abschätzen lassen: dem eigenen Bedarf und der eigenen Rente.

Schritt 1: Den Bedarf schätzen — Die 80-Prozent-Regel

Für den Bedarf im Alter kursiert eine grobe Faustregel: Häufig werden rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens angesetzt. Der Gedanke dahinter ist, dass im Ruhestand manche Kosten wegfallen — der Weg zur Arbeit, das Sparen für die Altersvorsorge selbst — während andere bleiben oder steigen. Diese 80 Prozent sind keine feste Größe, sondern nur ein Startpunkt; wer im Alter viel reisen oder eine laufende Miete zahlen will, liegt darüber.

Schritt 2: Die Rente überschlagen

Für die gesetzliche Rente lohnt der Blick auf die Formel, nach der sie berechnet wird (§ 64 SGB VI): Die Monatsrente ergibt sich aus den gesammelten Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Ein Entgeltpunkt entspricht dabei einem Jahr Arbeit zum Durchschnittsverdienst. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 EUR je Entgeltpunkt (BMAS 2026). Wer also wissen will, was zusammenkommt, braucht nur seine bisherigen Entgeltpunkte — sie stehen in der jährlichen Renteninformation und in der Rentenauskunft — und multipliziert sie mit diesem Wert.

Ein Maßstab zur Einordnung ist die sogenannte Standardrente: Wer 45 Jahre lang exakt zum Durchschnittsverdienst gearbeitet hätte, käme auf 45 Entgeltpunkte und damit auf rund 1.913,40 EUR brutto im Monat (DRV 2026). Die durchschnittliche Altersrente liegt allerdings deutlich darunter. Der sogenannte Standardrentner ist eine reine Rechengröße, kein realer Mensch — er unterstellt 45 durchgehend versicherte Jahre zum Durchschnittsverdienst, eine Biografie, die die wenigsten exakt erreichen. Der Maßstab zeichnet damit ein günstigeres Bild, als im Einzelfall meist ankommt.

Schritt 3: Weitere Ansprüche addieren

Die gesetzliche Rente ist selten die einzige Quelle. Wer eine Betriebsrente, eine private Vorsorge oder andere Ansprüche hat, zählt deren zu erwartende monatliche Höhe hinzu.

Schritt 4: Die Differenz bilden

Die Summe aus gesetzlicher Rente und weiteren Ansprüchen wird dann vom geschätzten Bedarf abgezogen. Was übrig bleibt, ist die Lücke. Und wenn keine Lücke entsteht, ist das genauso wertvoll zu wissen.

Ein anonymes Beispiel* macht das greifbar.

Nehmen wir eine Person mit einem letzten Netto von 2.500 EUR. Nach der 80-Prozent-Orientierung läge ihr tatsächlicher Netto-Bedarf bei rund 2.000 EUR. Hätte sie über ihr Erwerbsleben 35 Entgeltpunkte gesammelt, ergäbe das eine gesetzliche Brutto-Rente von 35 × 42,52 EUR ≈ 1.488 EUR. Käme eine kleine Betriebsrente (vermutlich auch brutto) von 200 EUR hinzu, stünden den 2.000 EUR Netto-Bedarf rund 1.688 EUR gesetzliche Brutto-Rente gegenüber — theoretisch eine rechnerische Lücke von gut 300 EUR im Monat. Aber Achtung: Da die Rente noch versteuert wird und Abgaben fällig werden, ist die reale Netto-Lücke im Portemonnaie am Ende sogar deutlich größer.

*) Zur Vereinfachung werden hier Brutto- und Nettobeträge gegenübergestellt. Für eine erste Orientierung genügt das, ersetzt aber keine Nettobetrachtung.

Rentenlücken-Rechner

Wer wissen möchte, wie groß die spätere Rentenlücke voraussichtlich sein wird, kann sich diese — wie im Beispiel gezeigt — selbst ausrechnen oder unseren interaktiven Rentenlücken-Rechner verwenden, der die Überschlagsrechnung übernimmt. Dieser dient als grobe Orientierung, nicht als Prognose — verständlich, ohne Anmeldung, ohne dass die Daten das Gerät verlassen.

Drei Dinge, die die Rechnung verzerren

Wer es genauer will, beachtet drei Stolperfallen.

Erstens ist die gesetzliche Rente ein Brutto-Betrag: Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein wachsender Teil der Rente ist steuerpflichtig. Die tatsächliche Netto-Lücke ist also meist größer, als die Brutto-Rechnung vermuten lässt. Zweitens nagt die Inflation: Was heute 2.000 EUR an Kaufkraft sind, ist in zwanzig Jahren spürbar weniger wert — der Bedarf in künftigen Euro liegt höher. Wie stark dieser Effekt über lange Zeiträume wirkt, zeigt unser Beitrag Zinseszins: „Warum aus Zinsen Zinseszinsen werden — und die Zeit der größte Hebel ist“.

Drittens ist jede solche Rechnung eine Momentaufnahme auf Basis der heutigen Werte.

Warum die Zahl nur eine Momentaufnahme ist

Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt; zuletzt stieg er um 4,24 Prozent (DRV 2026). Wie hoch die Renten im Verhältnis zu den Löhnen ausfallen, beschreibt das Rentenniveau — es ist per Gesetz bis 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben (DRV 2026). Hierbei handelt es sich um das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn. Wie sich das Rentenniveau nach 2031 entwickelt, hängt von künftigen gesetzlichen Entscheidungen und der demografischen Entwicklung ab. Für die eigene Überschlagsrechnung heißt das: Sie ist ein guter Startpunkt, aber kein Schlusspunkt — und sie gehört alle paar Jahre mit der aktuellen Renteninformation neu gemacht.

Quellen

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